Offensichtlich sollte die Belegung der geriatrischen Station des Klinikums über die Weihnachtstage so weit wie irgend möglich reduziert werden.
Es erfolgte nach vorher anders lautender Auskunft dann am 23.12. um 11 Uhr die Ansage an die Angehörigen, das die Mutter mit 90 Jahren, die gerade knapp drei Wochen vorher nach Oberschenkelhalsbruch eine Duoprothese erhalten hatte und danach weitestgehend immobil und nach der OP mit Lungenentzündung stationär behandelt wurde, doch noch am Folgetage, dem Heiligen Abend 2015, nach Hause entlassen werden sollte.
Nach zweckdienlicher Aussage der Ärzte sei Muttern mobil genug, allein aus dem Bett aufzustehen, mit Rollator zur Toilette zu gehen, den Popo auch bei grösseren Geschäften selbst abputzen könnte, sich selbstständig an- und aus zu kleiden, es sei eben keine Rechtfertigung mehr vorhanden, sie stationär zu behalten.
Eine Bestehende Lungenentzündung wurde mit Punktion, wobei 800ml Wasser abgesaugt worden sind, fand am 23.12.2015 erst statt, parallel wurde mit Dauerinfusionsgerät grössere Mengen von Medikamenten infundiert, die sie fit für die Entlassung machen sollten.
Muttern bekundete allem Personal gegenüber, das sie Zuhause von der Familie sehr gut gepflegt werden würde, weil sie natürlich panische Angst hatte, aus dem Krhs nie mehr raus zu kommen.
Die demente Patientin berichtete immer wieder diese falsche Darstellung, um jetzt so schnell wie möglich aus dem Krankenhaus entlassen zu werden.
Richtig ist: sie wurde vorher in keiner Weise gepflegt, sondern "nur" gut versorgt mit Einkäufen und Hilfe bei der Hausarbeit und Wäsche von Klamotten und Handtüchern.
Sie lebte allein im Haus in der 1 . Etage.
Diese Wunschvorstellung kann ihr nicht vorgeworfen werden; die Klinik hätte sich aber in jedem Fall rechtzeitig vor Entlassungsplänen in diesen Punkten bei den Angehörigen rückversichern müssen, ob das alles so richtig ist und entsprechend vor der Entlassung alle absichernden und heilungsfördeneden Maßnahmen einleiten müssen, um der Verantwortung bei der Entlassung mit allen Begleitumständen und Risiken gerecht werden zu können.
Nach einem strittigen, lautstarken und hitzigen Gespräch am 23.12.2015 mit dem Dr. Lüttje widersprach der notariell vorsorgebevollmächtigte Sohn wegen dieser ungekläten Situation nochmals der Entlassung, u.a. weil es für Pflegedienste unzumutbar ist, so kurz vor den Feiertagen neue Patienten auf zu nehmen, und totale Handlungsunfähigkeit für Versorgung, Besorgung von Lebensmitteln, Medikamenten , Hygieneartikeln und für weitere Rehamaßnahmen gegeben ist.
Auch der Sozialdienst des Klinikums hatte bis zum 23.12.2015 keine endgültige Rückbestätigung für Pflege der Patientin im heimischen Umfeld erhalten, weil alle überlastet sind.
Dem Sohn wurde am 23.12. von Lüttje angedroht, das dieser das Vormundschaftsgericht und die Krankenkasse über das Verhalten der Angehörigen und die entstandene Situation zu informieren.
Abschliessend wurde vom Sohn am 23.12. der Entlassung am 24.12.nochmal widersprochen.
Am Heiligen Abend gegen 11 Uhr rief der Professor dann auf dem Mobiltelefon des Angehörigen an, um anzukündigen, das ein Pflegedienst ggfls. lediglich vormittags mit der Pflege der Mutter beauftragt sei, und die Mutter jetzt !!! entlassen wird, ein Krankentransport bestellt wurde, der sie nachhause bringt.
Der Sohn verwies auf ein am Vorabend geschriebenes Fax an das Sekretatriat des Klinikleiters, von dem angeblich bis ca. 11 Uhr noch keine Kenntnis genommen wurde.
Das Telefonat endete in der Form, dass die Angehörigen zuhause davon ausgehen mussten, dass die Mutter mit Krankenwagen jederzeit nachhause und in die 1. Etage gebracht wird.
Dies geschah 3 Stunden lang nicht, danach rief der Sohn bei der Mutter an um anzukündigen, dass sie wie mit dem Stationsarzt am vorherigen Montag, dem 22.12.2015 besprochen, jeden Weihnachtstag nachmittags für 4-6 Stunden in die Wohnung der Angehörigen testweise um die Mobilität fest zu stellen, abgeholt und wieder zurück gebracht werden sollte.
Muttern fragte als Erstes, ob der Sohn überhaupt noch ihr Sohn sei, weil der Professor Lüttje, wie sich hinterher herausstellte, sie in einem persönlichen Gespräch dermaßen verunsichert hatte, dass sie daran ernsthaft verzweifelt und dem Nervenzusammenbruch sehr nahe war !
Seitdem ist ihr Wesen total verändert, weil sie ein Grundvertrauen, dass die Angehörigen immer für sie da sind, scheinbar verloren hat!!!
Sie konnte sich nicht daran erinnern, welches Dokument Ihr der Professor am Heiligen Abend noch zur Unterschrift vorgelegt hatte....
Deshalb müssen wir Angehörigen an der sozialen und emotionalen Kompetenz und daraus folgend auch der ärztlichen Empathie des Klinikleiters der geriatrischen Palliativstation Prof.Dr. Lüttje in der Verantwortung für diese Patientin ernsthaft zweifeln.
Wir hoffen, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt, z.Zt. haben wir erst nach 6 Tagen wieder die Möglichkeit, uns gemeinsam mit der Krankenkasse und dem Hausarzt um einen Aufenthalt in einer Rehabilitationsstätte zu kümmern, so wie es nach SGB jedem Patienten nach einem Oberschenkelhalsbruch sinnvollerweise verordnet wird.
Die Erfahrung bei den bisherigen testweisen Aufenthalten über Weihnachten in der Wohnung hat gezeigt, das Muttern, die durch die mit Kompressionsbinden umwickelten Beine und Füsse in keine Schuhe passt, sich dem Rollator am 1. Tage total verweigert hat, ausschliesslich im Rollstuhl gefahren werden musste, erst am 2. Tage die ersten Schritte mit dem Rollator gemacht hat, sich nicht allein zur Toilette traut, dort hochgezogen werden muss, und in keiner Weise so mobil ist, wie vom Professor für die angeblich bestehende Entlassungsfähigkeit diagnostiziert wurde.
Treppenstufen über 15 cm schafft sie leider garnicht, nur wenn ihr Fuss angehoben wird, kann sie mühsam über 3 Hilfsstufen ins Auto gehoben werden.
Eine Rückbestätigung eines Pflegedienstes hat es bis zum 26.12.2015 nicht gegeben.
Wir hoffen, dass es nach den schlechten Erfahrungen in der geriatrischen Klinik Muttern im neuen Jahr in einer Reha Klinik besser geht und sie weitestgehend wieder fit wird.